... Bildung ist unser Ziel!

Login

Hier erfolgt die Anmeldung zum internen Bereich der Website des KGR.

Berechtigte Personen erhalten ihre Zugangsdaten in der Schule.

Kreisgymnasium Riedlingen

Ziegelhüttenstraße 45
88499 Riedlingen

Schulleiterin: Anja Blüthgen, OSD
Stellv. Schulleiter: Alexander Thomas, SD

Sekretariat: KONTAKT

Tel: 07351 527900    Fax: 07351 527905

 

Unterstufen-Orchester

Probe immer freitags in der 1. Stunde.


Schulorchester

Das neue Video zur Orchesterarbeit am Kreisgymnasium:

YOUTUBE - Orchesterarbeit am KGR


Großer Chor

Wir proben jeden Mittwoch in der 7. Stunde!


Unterstufen-Chor

Wir proben jeden Mittwoch in der 1. Stunde!


Fahrpläne

Busfahrpläne können Sie unter www.ding.eu, www.naldo.de oder www.efa-bw.de erfragen.

 

Fahrkartenanträge / Änderungen

Fahrkarten müssen online unter www.ding.eu/smk beantragt werden.

Sollen Änderungen an der bisherigen Fahrkarte vorgenommen werden (z.B. Änderung Wohnanschrift, Änderung Bankverbindung), muss dies ebenfalls online unter www.ding.eu/smk beantragt werden.

 

Eigenanteil

Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Schülerbeförderungskostensatzung (SBKS) des Landkreises Biberach. Wird eine Schule besucht, die tariflich weiter entfernt liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule desselben Schultyps, erhöht sich ggf. der Eigenanteil.

Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren bis zum 15. des laufenden Monats von Ihrem Girokonto eingezogen.

Genaue Informationen zum Eigenanteil erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Biberach.

 

Erlass des Eigenanteils

Der Eigenanteil ist für maximal zwei Kinder einer Familie zu entrichten und zwar für die Kinder mit dem höchsten Eigenanteil.

Außerdem kann der Eigenanteil erlassen werden bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II oder Leistungen der sozialen Grundsicherung nach dem SGB XII.

Entsprechende Anträge sind für jedes Schuljahr erneut zu stellen.

Für nachträglich eingereichte Anträge ist rückwirkend keine Befreiung möglich.

 

Rückgabe von Schülermonatskarten

Wird die Schülermonatskarte für einen Monat nicht benötigt, können Sie diese bis zum aufgedruckten Rückgabedatum an das Schulsekretariat zurückgeben. Bei rechtzeitiger Rückgabe wird für den entsprechenden Monat kein Eigenanteil abgebucht.

Sie sind außerdem verpflichtet die Abrechnungsstelle bzw. das Landratsamt zu informieren, wenn Sie von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind und eine Schülermonatskarte aus Ihrer Familie zurückgegeben wird.

 

Verlust einer Schülermonatskarte

Bei Verlust einer Schülermonatskarte kann beim Schulsekretariat gegen eine Gebühr von € 10,00 eine Ersatzkarte angefordert werden, für zwei oder mehr Ersatzkarten beträgt die Gebühr € 20,00.

 

Umzug oder Schulwechsel

Ziehen Sie innerhalb eines Schuljahres um, sind die nicht mehr benötigten Schülermonatskarten beim Schulsekretariat unverzüglich abzugeben, zeitgleich muss ein Änderungsantrag mit neuer Anschrift ausgefüllt werden.

Bei einem Schulwechsel sind die nicht mehr benötigten Schülermonatskarten ebenfalls beim Schulsekretariat abzugeben. Allerdings muss beim neuen Schulsekretariat ein Neuantrag gestellt werden.

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